- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 25 m² groß
- Aussicht
- WLAN inklusive
- Parkplatz inbegriffen
- Eigenes Badezimmer
- Nichtraucherzimmer
- Heizung
- Parken vor Ort
Gelegen in Hauset und nur 5,7 km von Hauptbahnhof Aachen, bietet die Unterkunft Übernachten im ehemaligen Zollgebäude Übernachtungsmöglichkeiten mit Gartenblick, kostenlosem WLAN und einem kostenlosen Privatparkplatz. Untergebracht in einem Gebäude aus dem Jahr 2017, ist diese Ferienwohnung 6,6 km von Theater Aachen und 7,2 km von Aachener Dom entfernt. Diese Ferienwohnung ist eingerichtet mit einem Satelliten Flachbild-TV. Die Küchenzeile ist ausgestattet mit einem Kühlschrank und einer Mikrowelle, einer Herdplatte sowie einer Kaffeemaschine und einem Wasserkocher. Wenn Sie die Gegend erkunden möchten, finden Sie in der Umgebung Möglichkeiten zum Fahrradfahren. Eurogress Aachen liegt 7,9 km von der Unterkunft Übernachten im ehemaligen Zollgebäude entfernt, während Aachener Rathaus 8,3 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Lüttich, 53 km von der Unterkunft Übernachten im ehemaligen Zollgebäude entfernt.
Paare schätzen die Lage besonders – sie haben diese mit 9,2 für einen Aufenthalt zu zweit bewertet.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Nichtraucherzimmer
- WLAN inklusive
- Parkplatz inbegriffen
Gästebewertungen
Kategorien:
Wählen Sie Themen, um Bewertungen zu lesen:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
Luxemburg
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Deutschland
DeutschlandQualitätsbewertung
Informationen zum Gastgeber
Umgebung
Ausstattung von: Übernachten im ehemaligen Zollgebäude
Beliebteste Ausstattungen
- Nichtraucherzimmer
- WLAN inklusive
- Parkplatz inbegriffen
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder können nicht untergebracht werden.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.