Dachwohnung mit Balkon am Brienzersee, Brienz BE
- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 80 m² groß
- Küche
- Stadtblick
- Haustiere erlaubt
- Grillmöglichkeiten
- Waschmaschine
- WLAN inklusive
- Terrasse
- Balkon
Die Unterkunft Dachwohnung mit Balkon am Brienzersee, Brienz BE, die über einen eigenen Strandbereich und Wassersportmöglichkeiten verfügt, bietet Übernachtungsmöglichkeiten in Brienz mit kostenlosem WLAN und Meerblick. Diese Ferienwohnung verfügt über einen kostenlosen Privatparkplatz und befindet sich in einer Gegend mit Möglichkeiten zum Wandern, Skifahren und Fahrradfahren. Diese Ferienwohnung mit einer Terrasse und Stadtblick bietet 2 Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, einen Flachbild-TV, eine gut ausgestattete Küche mit einem Kühlschrank und einem Geschirrspüler sowie 1 Badezimmer mit einer Dusche. In dieser Ferienwohnung werden Handtücher und Bettwäsche angeboten. In der Unterkunft Dachwohnung mit Balkon am Brienzersee, Brienz BE können Gäste einen Whirlpool nutzen. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flugplatz Emmen, 56 km von der Unterkunft Dachwohnung mit Balkon am Brienzersee, Brienz BE entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
- Familienzimmer
- Privater Strand
Qualitätsbewertung
Gastgeber: Beat und Salma Fuchs
Umgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Kinder im Alter von 3 Jahren oder älter zahlen in dieser Unterkunft den Erwachsenenpreis.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Die Anzahl an Babybetten ist von der von Ihnen gewählten Option abhängig. Bitte prüfen Sie Ihre ausgewählte Option für mehr Informationen.
Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Alle Babybetten unterliegen der Verfügbarkeit.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.