- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 65 m² groß
- Küche
- Aussicht
- Haustiere erlaubt
- Waschmaschine
- WLAN inklusive
- Terrasse
- Parkplatz inbegriffen
- Badewanne
Gelegen 10 km von Messe Zürich, 14 km von ETH Zürich und 14 km von Landesmuseum Zürich, bietet die Unterkunft Haus Jakob II Übernachtungsmöglichkeiten in Kloten. Diese Ferienwohnung bietet einen kostenlosen Privatparkplatz, eine Gemeinschaftsküche und kostenloses WLAN. Diese Ferienwohnung verfügt über eine Terrasse mit Gartenblick und hat außerdem Satelliten Flachbild-TV, eine gut ausgestattete Küche mit einem Kühlschrank, einem Geschirrspüler und einem Ofen sowie 1 Badezimmer mit einer Badewanne und einem Haartrockner. Zürich Hauptbahnhof liegt 14 km von der Unterkunft Haus Jakob II entfernt, während Kunsthaus Zürich 15 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Zürich, 6 km von der Unterkunft Haus Jakob II entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
- Familienzimmer
- Nichtraucherzimmer
Gästebewertungen
Kategorien:
Wählen Sie Themen, um Bewertungen zu lesen:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
Deutschland
Deutschland
Tschechische Republik
Schweiz
Deutschland
Deutschland
Schweiz
Schweiz
Rumänien
IsraelQualitätsbewertung
Umgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
Bitte teilen Sie der Unterkunft Haus Jakob II Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
Gäste unter 18 Jahren können nur mit einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter einchecken.