- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 36 m² groß
- Küche
- Bergblick
- Haustiere erlaubt
- WLAN inklusive
- Balkon
- Parkplatz inbegriffen
- Eigenes Badezimmer
- Nichtraucherzimmer
Die Unterkunft Chalet Gipfelblick Inzell verfügt über Bergblick und Übernachtungsmöglichkeiten mit einem Balkon und einer Kaffeemaschine, ungefähr 1,4 km von Max Aicher Arena entfernt. Diese Ferienwohnung besticht durch einen kostenlosen Privatparkplatz und befindet sich in einer Gegend mit Möglichkeiten zum Wandern, Golfen und Aktivitäten wie Fahrradfahren. Diese Ferienwohnung ist eingerichtet mit einem Satelliten TV. In der Küche gibt es einen Kühlschrank, einen Geschirrspüler sowie eine Herdplatte und die Unterkunft besticht außerdem mit einer Dusche, kostenlosen Pflegeprodukten und einem Haartrockner. Schloss Klessheim liegt 42 km von der Unterkunft Chalet Gipfelblick Inzell entfernt, während Europark 45 km von der Unterkunft entfernt ist.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
- Nichtraucherzimmer
Qualitätsbewertung

Verwaltet von Holidu
Informationen zum Unternehmen
Unterkunftsinformationen
Gesprochene Sprachen
Deutsch,Griechisch,Englisch,Spanisch,Französisch,Italienisch,Niederländisch,PortugiesischUmgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Kinder im Alter von 2 Jahren oder älter zahlen in dieser Unterkunft den Erwachsenenpreis.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.




Kleingedrucktes
Bitte teilen Sie der Unterkunft Chalet Gipfelblick Inzell Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.