- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 45 m² groß
- Küche
- Bergblick
- WLAN inklusive
- Balkon
- Parkplatz inbegriffen
- Eigenes Badezimmer
- Nichtraucherzimmer
- Heizung
Die Unterkunft Ferienwohnung Gipfelblick ist gelegen in Grainau, 6,6 km von Zugspitzbahn - Talstation und 7 km von Bahnhof Garmisch-Partenkirchen, in einer Gegend mit Möglichkeiten zum Skifahren. Die Unterkunft ist 5,9 km von Museum Aschenbrenner entfernt und die Gäste profitieren von kostenlosem WLAN und einem Privatparkplatz, die vor Ort verfügbar sind. Diese Ferienwohnung ist versehen mit 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer, Bettwäsche. Handtüchern, einem TV mit Kabelkanälen, einer voll ausgestatteten Küche und einem Balkon mit Bergblick. Rathaus Garmisch-Partenkirchen liegt 7,3 km von der Unterkunft Ferienwohnung Gipfelblick entfernt, während Richard-Strauss-Institut 7,5 km entfernt ist.
Paare schätzen die Lage besonders – sie haben diese mit 9,5 für einen Aufenthalt zu zweit bewertet.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
- Nichtraucherzimmer
- Skifahren
Gästebewertungen
Kategorien:
Wählen Sie Themen, um Bewertungen zu lesen:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Großbritannien
Deutschland
Deutschland
Deutschland
Niederlande
FrankreichQualitätsbewertung

Verwaltet von Holidu
Informationen zum Unternehmen
Unterkunftsinformationen
Gesprochene Sprachen
Deutsch,Griechisch,Englisch,Spanisch,Französisch,Italienisch,Niederländisch,PortugiesischUmgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder können nicht untergebracht werden.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.




Kleingedrucktes
Bitte teilen Sie der Unterkunft Ferienwohnung Gipfelblick Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.