Gästehaus Steinbeisser Ferienwohnung I 75 qm 2-5 Pers machen Sie Urlaub im bayerischen Wald"Do bin i Dahoam"
- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 75 m² groß
- Küche
- Haustiere erlaubt
- Grillmöglichkeiten
- WLAN inklusive
- Terrasse
- Parkplatz inbegriffen
- Badewanne
- Heizung
Die Unterkunft Fewo Steinbeisser, die in Arrach gelegen ist, bietet kostenlosem WLAN und Gartenblick. 33 km von Bahnhof Cham entfernt gelegen bietet die Unterkunft eine Terrasse und einen kostenlosen Privatparkplatz. Diese Ferienwohnung ist ausgestattet mit einem Satelliten TV und einem Wohnzimmer. Die Küche ist eingerichtet mit einem Ofen und einer Mikrowelle, einer Herdplatte sowie einer Kaffeemaschine und einem Wasserkocher. Vor Ort ist ein Kinderspielplatz verfügbar und in der unmittelbaren Umgebung der Unterkunft Fewo Steinbeisser gibt es Möglichkeiten zum Skifahren. Drachenhöhle liegt 23 km von der Unterkunft Fewo Steinbeisser entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
Qualitätsbewertung

Verwaltet von e-domizil GmbH
Informationen zum Unternehmen
Unterkunftsinformationen
Gesprochene Sprachen
Deutsch,Englisch,Spanisch,Französisch,ItalienischUmgebung
Ausstattung von: Gästehaus Steinbeisser Ferienwohnung I 75 qm 2-5 Pers machen Sie Urlaub im bayerischen Wald"Do bin i Dahoam"
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Die Anzahl an Babybetten ist von der von Ihnen gewählten Option abhängig. Bitte prüfen Sie Ihre ausgewählte Option für mehr Informationen.
Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Alle Babybetten unterliegen der Verfügbarkeit.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.