Die Unterkunft 3 Sterne Gästehaus Zollerblick ist gelegen in Zimmern, 27 km von Französisches Viertel und 27 km von Hauptbahnhof Tübingen, in einer Gegend mit Möglichkeiten zum Fahrradfahren. Sie hat Gartenblick und kostenloses WLAN in der ganzen Unterkunft. Diese Ferienwohnung mit einer Veranda / Patio und Bergblick bietet 1 Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, einen TV, eine gut ausgestattete Küche mit einem Kühlschrank und einem Geschirrspüler sowie 1 Badezimmer mit einer Dusche. In dieser Ferienwohnung werden Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung gestellt. Gäste können im Außenpool schwimmen, Wandern oder Golfen oder im Garten entspannen. Judengasse liegt 28 km von der Unterkunft 3 Sterne Gästehaus Zollerblick entfernt, während Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen 26 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Stuttgart, 54 km von der Unterkunft 3 Sterne Gästehaus Zollerblick entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Gästebewertungen
Kategorien:
Wählen Sie Themen, um Bewertungen zu lesen:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
- Ulrich
Deutschland
„Ausgesprochen freundlicher Gastgeber, gemütliche Unterkunft, bequemes Bett“ - Majel
Niederlande
„Veel ruimte en goede voorzieningen in de vakantie woning.“
Qualitätsbewertung

Verwaltet von Holidu
Informationen zum Unternehmen
Unterkunftsinformationen
Informationen zur Gegend
Gesprochene Sprachen
Deutsch,Griechisch,Englisch,Spanisch,Französisch,Italienisch,Niederländisch,PortugiesischUmgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder können nicht untergebracht werden.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.




Kleingedrucktes
Bitte teilen Sie der Unterkunft 3 Sterne Gästehaus Zollerblick Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.