- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 60 m² groß
- Küche
- Garten
- Grillmöglichkeiten
- Waschmaschine
- WLAN inklusive
- Balkon
- Parkplatz inbegriffen
- Eigenes Badezimmer
Gelegen in Lenzkirch, 40 km von Freiburger Münster, 41 km von Hauptbahnhof Freiburg (Breisgau) und 44 km von Messe Freiburg entfernt, bietet die Unterkunft Schwarzwald Top Apartment Übernachtungsmöglichkeiten mit einer Veranda / Patio und kostenlosem WLAN. Diese Ferienwohnung ist 38 km von Schauinsland und 40 km von Schlossberg entfernt. Diese Ferienwohnung ist ausgestattet mit 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer, Bettwäsche. Handtüchern, einem TV mit Satellitenkanälen, einer voll ausgestatteten Küche und einem Balkon mit Gartenblick. Die Gäste in der Unterkunft Schwarzwald Top Apartment können in der Nähe Skifahren und Fahrradfahren, oder vor Ort den Garten nutzen. Hochfirstschanze liegt 14 km von der Unterkunft Schwarzwald Top Apartment entfernt, während Adlerschanze 17 km von der Unterkunft entfernt ist.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
- Nichtraucherzimmer
Anmelden, Geld sparen

Gästebewertungen
Kategorien:
Wählen Sie Themen, um Bewertungen zu lesen:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
Deutschland
Belgien
NiederlandeQualitätsbewertung

Verwaltet von Holidu
Informationen zum Unternehmen
Unterkunftsinformationen
Gesprochene Sprachen
Deutsch,Griechisch,Englisch,Spanisch,Französisch,Italienisch,Niederländisch,PortugiesischUmgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder können nicht untergebracht werden.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.




Kleingedrucktes
Bitte teilen Sie der Unterkunft Schwarzwald Top Apartment Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.