- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 38 m² groß
- Pool
- WLAN inklusive
- Balkon
- Parkplatz inbegriffen
- Eigenes Badezimmer
- Heizung
- Aufzug
- Parken vor Ort
Gelegen in Timmendorfer Strand, nur 600 m von Timmendorfer Strand entfernt, bietet die Unterkunft Weitblick Übernachtungsmöglichkeiten mit einem saisonalen Außenpool, einem Restaurant, einer Bar und kostenlosem WLAN. Diese Ferienwohnung bietet einen kostenlosen Privatparkplatz und einen Conciergeservice. Diese Ferienwohnung ist versehen mit 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer, Bettwäsche, Handtüchern, einem Flachbild-TV, einem Essbereich, einer voll ausgestatteten Küchenzeile und einem Balkon mit Gartenblick. In der Unterkunft Weitblick steht ein Fahrradverleih zur Verfügung. HANSA-PARK liegt 12 km von der Unterkunft Weitblick entfernt, während Hauptbahnhof Lübeck 20 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Lübeck, 29 km von der Unterkunft Weitblick entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- 2 Pools
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
- Restaurant
- Aufzug
- Bar
Qualitätsbewertung
Verwaltet von Carolin
Informationen zum Unternehmen
Unterkunftsinformationen
Informationen zur Gegend
Gesprochene Sprachen
Deutsch,EnglischUmgebung
Restaurants
- Geöffnet zumFrühstück • Abendessen
- AmbienteFamilienfreundlich
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Preise für Babybetten sind nicht im Gesamtpreis enthalten und müssen separat während Ihres Aufenthaltes bezahlt werden.
Die Anzahl an Babybetten ist von der von Ihnen gewählten Option abhängig. Bitte prüfen Sie Ihre ausgewählte Option für mehr Informationen.
Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Alle Babybetten unterliegen der Verfügbarkeit.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.