Leider ist es gerade nicht möglich, diese Unterkunft auf unserer Seite zu buchen. Aber Sie können noch zahlreiche andere Unterkünfte in der Nähe finden – gleich hier.
Charmante maison de pêcheur 50 m de la plage et du Port
- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 36 m² groß
- Küche
- Stadtblick
- Eigenes Badezimmer
- Nichtraucherzimmer
- Heizung
Mit einem eigenen Strandbereich und Stadtblick, ist die Unterkunft Charmante maison de pêcheur 50 m de la plage et du Port gelegen in Barfleur, 1,2 km von Strand La Sambière und 12 km von Festung von Tatihou entfernt. Dieses Ferienhaus ist 22 km von Golfplatz Fontenay-sur-Mer und 27 km von Golfplatz Cherbourg entfernt. Dieses Ferienhaus ist versehen mit 1 Schlafzimmer, einer Küche mit einem Kühlschrank und einem Ofen sowie 1 Badezimmer mit einer Dusche und kostenlosen Pflegeprodukten. In diesem Ferienhaus werden Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung gestellt. Museum La Cite de la Mer liegt 29 km von der Unterkunft Charmante maison de pêcheur 50 m de la plage et du Port entfernt, während Regionaler Naturpark Marais du Cotentin et du Bessin 45 km von der Unterkunft entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Caen-Carpiquet, 116 km von der Unterkunft Charmante maison de pêcheur 50 m de la plage et du Port entfernt.
Paare schätzen die Lage besonders – sie haben diese mit 9,2 für einen Aufenthalt zu zweit bewertet.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Nichtraucherzimmer
- Privater Strand
Gästebewertungen
Kategorien:
Wählen Sie Themen, um Bewertungen zu lesen:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
Schweiz
Deutschland
Frankreich
Frankreich
Frankreich
Frankreich
Frankreich
Frankreich
Frankreich
FrankreichQualitätsbewertung
Umgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder können nicht untergebracht werden.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.