LUXURY VENDÔME - Loft - suite de luxe - Jacuzzi - Appartement entier
- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 65 m² groß
- Küche
- WLAN inklusive
- Terrasse
- Parkplatz inbegriffen
- Eigenes Badezimmer
- Parken vor Ort
Gelegen in Vendôme, nur 34 km von Cathédrale Saint-Louis de Blois entfernt, bietet die Unterkunft LUXURY VENDÔME - Loft - suite de luxe - Jacuzzi - Appartement entier Übernachtungsmöglichkeiten mit einer Terrasse, einem Spa- und Wellnesscenter und kostenlosem WLAN. Diese Ferienwohnung ist 38 km von Schloss Talcy und 43 km von Schloss Beauregard entfernt. Die Unterkunft LUXURY VENDÔME - Loft - suite de luxe - Jacuzzi - Appartement entier bietet 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer, eine gut ausgestattete Küche, einen Flachbild-TV und einen Whirlpool. Bahnhof Blois liegt 34 km von der Unterkunft LUXURY VENDÔME - Loft - suite de luxe - Jacuzzi - Appartement entier entfernt, während Schloss Blois 35 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Tours Val de Loire, 50 km von der Unterkunft LUXURY VENDÔME - Loft - suite de luxe - Jacuzzi - Appartement entier entfernt.
Paare schätzen die Lage besonders – sie haben diese mit 9,6 für einen Aufenthalt zu zweit bewertet.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- Spa & Wellnesscenter
- WLAN inklusive
- Familienzimmer
Gästebewertungen
Kategorien:
Qualitätsbewertung
Umgebung
Ausstattung von: LUXURY VENDÔME - Loft - suite de luxe - Jacuzzi - Appartement entier
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- Spa & Wellnesscenter
- WLAN inklusive
- Familienzimmer
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.