- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 215 m² groß
- Küche
- Aussicht
- Garten
- Pool
- Grillmöglichkeiten
- Waschmaschine
- WLAN inklusive
- Terrasse
Gelegen in La Chapelle-aux-Naux, nur 3,2 km von Schloss Langeais entfernt, bietet die Unterkunft Maison au cœur des châteaux. Übernachtungsmöglichkeiten mit einem saisonalen Außenpool, einem Garten, einer Terrasse und kostenlosem WLAN. Diese Villa verfügt außerdem über einen eigenen Pool. Diese Villa besteht aus 6 Schlafzimmern, einer voll ausgestatteten Küche und 4 Badezimmern. In dieser Villa werden Handtücher und Bettwäsche angeboten. Schloss Villandry liegt 8,4 km von der Unterkunft Maison au cœur des châteaux. Entfernt, während Schloss Azay-le-Rideau 10 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Tours Val de Loire, 38 km von der Unterkunft Maison au cœur des châteaux. Entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Außenpool
- Nichtraucherzimmer
- WLAN inklusive
- Parkplatz inbegriffen
Verfügbarkeit
Wählen Sie Daten aus, um die Verfügbarkeiten und die Preise dieser Unterkunft zu sehen
Art der Unterbringung | Anzahl der Gäste | |
|---|---|---|
Schlafzimmer 1 1 französisches Doppelbett Schlafzimmer 2 1 französisches Doppelbett Schlafzimmer 3 1 französisches Doppelbett Schlafzimmer 4 1 Doppelbett Schlafzimmer 5 1 Doppelbett Schlafzimmer 6 2 Einzelbetten |
Gästebewertungen
Kategorien:
Wählen Sie Themen, um Bewertungen zu lesen:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
Schweiz
Frankreich
Frankreich
FrankreichQualitätsbewertung
Gastgeber: Didier

Umgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.