Highlights der Unterkunft
35 km von York Minster entfernt gelegen, bietet die Unterkunft Rabbitdale Barn Übernachtungsmöglichkeiten in York mit Zugang zu einem Whirlpool. Sie bietet einen Garten, eine Terrasse, Bergblick und kostenloses WLAN in der ganzen Unterkunft. Dieses Ferienhaus verfügt über einen DVD-Player, hat eine Küche mit einem Kühlschrank, einem Geschirrspüler und einer Mikrowelle, ein Wohnzimmer mit einem Sitzbereich und einem Essbereich, 2 Schlafzimmer und 3 Badezimmer mit einer Dusche und einem Whirlpool. In diesem Ferienhaus werden Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung gestellt. Vor Ort ist ein Grill verfügbar und in der unmittelbaren Umgebung der Unterkunft gibt es Möglichkeiten zum Wandern und Fahrradfahren. Bahnhof York liegt 35 km von der Unterkunft Rabbitdale Barn entfernt, während Freizeitpark Flamingo Land 42 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Humberside, 63 km von der Unterkunft Rabbitdale Barn entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- WLAN inklusive
- Familienzimmer
- Nichtraucherzimmer
- Terrasse
- Grillmöglichkeiten
Gästebewertungen
Externes Bewertungsergebnis
Die Bewertung von 9,8 stammt von Gästen, die diese Unterkunft auf diversen anderen Reisewebseiten gebucht haben. Sie wird durch das Booking.com-Bewertungsergebnis ersetzt, sobald diese Unterkunft die erste Bewertung von Gästen auf unserer Seite erhält.
Gastgeber: Northfield Lodge

Umgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
Beim Check-in müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie eine Kreditkarte vorlegen. Sonderwünsche unterliegen der Verfügbarkeit und sind gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
