Die Unterkunft Elan Luxuria Jawai in Bijāpur mit 3 Sternen bietet Übernachtungsmöglichkeiten mit einer Terrasse. Die Unterkunft bietet ein Restaurant und hat außerdem einen Garten sowie einen Innenpool und einen Whirlpool. Es gibt einen kostenlosen Privatparkplatz und die Unterkunft bietet einen kostenpflichtigen Flughafentransfer. In der Unterkunft Elan Luxuria Jawai sind alle Zimmer versehen mit einer Klimaanlage, einem Kleiderschrank, einem Flachbild-TV, einem eigenen Badezimmer, Bettwäsche, Handtüchern und einem Balkon mit Bergblick. Hier ist jedes Zimmer ausgestattet mit einem Wasserkocher – ausgewählte Zimmer sind bereichert mit einer Küche mit einem Kühlschrank und einem Geschirrspüler. Die Gästezimmer verfügen über einen Safe. Die Mitarbeitenden an der Rezeption, die Englisch und Hindi sprechen, stehen Ihnen gerne mit praktischen Tipps zur Umgebung zur Verfügung. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Udaipur, 136 km von der Unterkunft Elan Luxuria Jawai entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Innenpool
- Nichtraucherzimmer
- Flughafenshuttle
- Zimmerservice
- Restaurant
- Parkplatz inbegriffen
- Familienzimmer
- Kaffee- und Teezubehör in allen Zimmern
- Frühstück
Umgebung des Hotels
Restaurants
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Ausstattung von: Elan Luxuria Jawai
Beliebteste Ausstattungen
- Innenpool
- Nichtraucherzimmer
- Flughafenshuttle
- Zimmerservice
- Restaurant
- Parkplatz inbegriffen
- Familienzimmer
- Kaffee- und Teezubehör in allen Zimmern
- Frühstück
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Kinder im Alter von 18 Jahren oder älter zahlen in dieser Unterkunft den Erwachsenenpreis.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.