Sie erhalten möglicherweise einen Genius-Rabatt in der Unterkunft kurinji residency. Sehen Sie, ob für die von Ihnen ausgewählten Reisedaten ein Genius-Rabatt verfügbar ist, indem Sie sich anmelden.
Genius-Rabatte in dieser Unterkunft hängen von Buchungs- und Aufenthaltsdaten und anderen verfügbaren Angeboten ab.
Weniger als 2,9 km von See von Ooty und 900 m von Busbahnhof Ooty entfernt in Udagamandalam gelegen, bietet die Unterkunft kurinji residency Übernachtungsmöglichkeiten mit einer Terrasse, kostenloses WLAN und kostenlose Privatparkplätze für Gäste, die mit dem Auto anreisen. Alle Zimmer haben Flachbild-TV mit Kabelkanälen und ein eigenes Badezimmer. Die Unterkunft bietet einen Zimmerservice, eine rund um die Uhr besetzte Rezeption und einen Währungsumtausch für Gäste. Ein vegetarisches Frühstück wird jeden Morgen in der Unterkunft kurinji residency angeboten. In der Nähe der Unterkunft kurinji residency finden Sie die interessanten Orte Bahnhof Udhagamandalam-Ooty, Staatlicher Rosengarten, Ooty und Botanischer Garten Ooty. Der nächstgelegene Flughafen ist der Internationaler Flughafen Coimbatore, 96 km von der Unterkunft kurinji residency entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Familienzimmer
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
- Zimmerservice
- Nichtraucherzimmer
- Frühstück
Anmelden, Geld sparen

Gästebewertungen
Kategorien:
Wählen Sie Themen, um Bewertungen zu lesen:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
Indien
Indien
Indien
Indien
Indien
Belgien
Indien
Indien
Indien
BelgienUmgebung des Hotels
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.