Highlights der Unterkunft
Die Unterkunft Muktai Nest, die in Alibag gelegen ist, verfügt über einen Garten, eine Terrasse, einen Tennisplatz und kostenloses WLAN in der ganzen Unterkunft. Neben einem Familienzimmer bietet diese Unterkunft den Gästen außerdem einen Kinderspielplatz. Die Unterkunft bietet einen Zimmerservice und eine rund um die Uhr besetzte Rezeption für Gäste. Die Wohneinheiten in der Unterkunft Muktai Nest sind versehen mit einem Sitzbereich. Hier sind die Zimmer versehen mit einem eigenen Badezimmer mit kostenlosen Pflegeprodukten und ausgewählte Zimmer sind zusätzlich versehen mit einem Balkon und andere verfügen außerdem über Bergblick. In der Unterkunft Muktai Nest finden Sie ein Restaurant, das indische Küche serviert. Auf Anfrage gibt es auch vegetarische, halal-zubereitete und vegane Optionen. An der Unterkunft Muktai Nest können Sie Tischtennis spielen. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Chhatrapati Shivaji, 92 km von der Unterkunft Muktai Nest entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Familienzimmer
- WLAN inklusive
- Restaurant
- Zimmerservice
- Nichtraucherzimmer
- Einrichtungen für behinderte Gäste
Gästebewertungen
Kategorien:
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Umgebung des Hotels
Restaurants
- KücheIndisch
- Geöffnet zumFrühstück • Brunch • Mittagessen • Abendessen
- AmbienteFamilienfreundlich • Traditionell
- ErnährungsoptionenHalal • Vegetarisch • Vegan
Ausstattung von: Muktai Nest
Beliebteste Ausstattungen
- Familienzimmer
- WLAN inklusive
- Restaurant
- Zimmerservice
- Nichtraucherzimmer
- Einrichtungen für behinderte Gäste
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.