Sie erhalten möglicherweise einen Genius-Rabatt in der Unterkunft Al Jalilain Inn. Sehen Sie, ob für die von Ihnen ausgewählten Reisedaten ein Genius-Rabatt verfügbar ist, indem Sie sich anmelden.
Genius-Rabatte in dieser Unterkunft hängen von Buchungs- und Aufenthaltsdaten und anderen verfügbaren Angeboten ab.
Die Unterkunft Al Jalilain Inn, die in Nizwa, 400 m von Festung von Nizwa entfernt gelegen ist, bietet klimatisierte Übernachtungsmöglichkeiten und eine Terrasse. Die Gäste können Gartenblick genießen. In der Unterkunft Al Jalilain Inn sind die Zimmer ausgestattet mit einem Kleiderschrank. Es gibt ein eigenes Badezimmer mit einem Bidet und kostenlosen Pflegeprodukten – Zimmer bieten den Gästen in der Unterkunft Al Jalilain Inn außerdem kostenloses WLAN. In der Unterkunft Al Jalilain Inn sind die Zimmer versehen mit Bettwäsche und Handtüchern. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Maskat, 146 km von der Unterkunft Al Jalilain Inn entfernt.
Paare schätzen die Lage besonders – sie haben diese mit 9,7 für einen Aufenthalt zu zweit bewertet.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
- Familienzimmer
- Nichtraucherzimmer
- Zimmerservice
- Frühstück
Anmelden, Geld sparen

Gästebewertungen
Kategorien:
Wählen Sie Themen, um Bewertungen zu lesen:
Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
 Australien
 Australien Niederlande
 Niederlande Frankreich
 Frankreich Großbritannien
 Großbritannien Großbritannien
 Großbritannien Katar
 Katar Schweiz
 Schweiz Oman
 Oman
 Thailand
 Thailand Großbritannien
 GroßbritannienUmgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
